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Confetti Shooter - 30cm

€3,00
Preis inkl. MwSt. (19%) €0,48
Auf Lager: 13 St. erhältlich
Produktbeschreibung

Die Confetti-Shooter mit Wow-Effekt sorgen für beste Stimmung, großen Spaß und gute Laune! Durch das Drehen des unteren Teils des Shooters, wird das Konfetti mittels Druckluft bis zu 5 Meter weit in die Höhe geschossen.

Überraschungseffekt und leuchtende Kinderaugen garantiert - unser Konfetti macht Jung und Alt glücklich! Begrüßen Sie das Brautpaar mit einem Konfettiregen oder überraschen Sie Ihre Lieben zum Geburtstag.

Diese Partyidee macht jedes Event zu etwas ganz Besonderem – für Hochzeitsfeiern, Geburtstage, Jubiläen, Karneval/Fasching, Junggesellenabschiede, Verlobungen, Jahrestage, Babypartys, Weihnachten oder Silvester. Auch perfekt für Hotels und die Gastronomie geeignet - Konfetti ist aus schwer entflammbarer und wasserfester Folie.


Hersteller: Nico Europe

Effekthöhe: bis zu 5m

Kein Gefahrgut/Kein Feuerwerk

Alle Angaben laut Hersteller und ohne Gewähr / Preis pro Stück

Nicht für den Einzelweiterverkauf bestimmt!

Nur Abholung, (Versand nach Absprache zzgl. Versandkosten möglich)

Auf den Merkzettel
Confetti Shooter - 30cm


Kein Versand nur Abholung. 



 Feuerwerksverkauf außerhalb der gesetzlichen Verkaufstage. Dazu müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:


  • Sie sind Gewerbetreibender
  • Sie besitzen eine Ausnahmegenehmigung
  • Erlaubnisscheininhaber nach §27 SprenG


Feuerwerk der Kategorie F1 darf ganzjährig an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.


Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur an den letzten drei Werktagen des Jahres an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.  (Ausgenommen Gewerbetreibende oder gegen Vorlage einer Ausnahme Genehmigung oder Erlaubnis nach §27 SprengG.)


Feuerwerk der Kategorie F3 darf ganzjährig an Personen mit einer Erlaubnis nach §27 SprenG. verkauft werden.


Feuerwerk der Kategorie T1 darf ganzjährig an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Die Verwendung von T1 (Technisches Feuerwerk) ist ausschließlich für technische Zwecke wie z. B. Bühnen- oder Theaterpyrotechnik. Für die Verwendung ist in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §23 Absatz 3 1. SprengV).


Feuerwerk der Kategorie P1 darf ganzjährig an Personen ab 18 Jahren verkauft werden und beinhaltet pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit geringer Gefahr.


Für alle Artikel gilt: Nur solange der Vorrat reicht. (VK Preise inkl. ges. MwSt.) Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.


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